Fondsübergreifend in die Zukunft
Als einziges Bundesland wird Sachsen-Anhalt einen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 ermöglichen.
Das heißt, das Projekte der LAG sowohl aus dem Europäischen Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können. Allein die Lokale Aktionsgruppe wird im Rahmen ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) entscheiden, welche Fonds sie zur Umsetzung ihrer Schwerpunktthemen in Anspruch nehmen wird.
Das Budget für die kommenden sieben Jahre beträgt aus dem ELER-Fonds 73 Mio. Euro, aus dem ESF-Fonds sechs Mio. und dem EFRE 14 Mio. Euro. Nicht einberechnet sind Mittel für das LEADER-Management sowie Kooperationsprojekte aus dem ELER.
Welche Fördergegenstände für alle drei Fonds in Sachsen-Anhalt derzeit vorgesehen sind, kann in den jeweiligen Operationellen Programmen nachgelesen werden. Diese wurde im Dezember 2014 durch die Europäischen Kommission genehmigt. Der LEADER/CLLD-Ansatz findet sich dabei im ESF und EFRE unter dem Begriff CLLD als englisches Akronym für "von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung". Sie sind auf den Seiten des Finanzministeriums hier einsehbar. Der LEADER/CLLD-Prozess wird durch die EU-Verwaltungsbehörde ELER im MF, als federführender Partner, koordiniert.
LEADER-Netzwerk
Seit dem Jahr 2003 arbeiten LEADER-Akteure aus den Lokalen Aktionsgruppen in einem Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt zusammen. Die Koordination liegt in den Händen der EU-Verwaltungsbehörden im Ministerium der Finanzen (MF). In der Förderphase 2007 bis 2013 wurden die Netzwerk-Strukturen ausgebaut und auf die dann 23 LAG, die das Land Sachsen-Anhalt nahezu flächendeckend überspannten, ausgedehnt. In der Förderperiode 2014-2020 wird diese erfolgreich organisierte Struktur des LEADER-Netzwerkes Sachsen-Anhalt - unter Berücksichtigung der durch den fondsübergreifenden CLLD-Ansatz notwendigen Erweiterungen und Modifizierungen - im Wesentlichen beibehalten.Die aktuelle Website des Netzwerkes finden Sie unter www.leader.sachsen-anhalt.de.
Das Netzwerk „LEADER/CLLD in Sachsen-Anhalt“ arbeitet in Abstimmung mit der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE); das Netzwerk ist Teil des bundesweiten Netzwerkes Ländliche Räume und natürlich europäischer Netzwerkstrukturen. Näheres dazu finden Sie unter den gesonderten Menüpunkten "Vernetzung im Bund" und "Vernetzung in Europa".
Das Interessenbekundungsverfahren
Schon Anfang Dezember 2013 startete die gemeinsame Verwaltungsbehörde aller drei Fonds, das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, ein Interessenbekundungsverfahren für Lokale Aktionsgruppen des neuen Förderzeitraumes.
Auch die LAG "Elfi" beteiligte sich an diesem ersten unverbindlichen Verfahren und schilderte Struktur und Inhalte der zukünftigen Zusammenarbeit.
Die Interessenbekundung der LAG "Elfi" im Wortlaut ist hier nachzulesen.
Der Wettbewerbsaufruf
Der Start für das Auswahlverfahren der lokalen Entwicklungsstrategien CLLD/LEADER wurde am 30. Juni 2014 gestartet.
Alle Gruppen hatten bis 31. März 2015 Zeit, unter Beteiligung aller Interessengruppen Konzepte für die lokale Entwicklung zu erarbeiten.
Welche Anforderungen gestellt wurden, ist hier im offiziellen Wettbewerbsaufruf einsehbar.
Im August 2015 wurden alle Lokalen Aktionsgruppen im Land Sachsen-Anhalt bestätigt, die jeweiligen LES wurden als Arbeitsgrundlage anerkannt.
Richtlinien/Umsetzungsinstrumente
Grundsätzliche Richtlinien, Antragsformulare und Anlagen finden Sie auf der Homepage des LEADER-Netzwerkes Sachsen-Anhalt. Die LAG Elfi stellt ebenso einige Instrumente und die Quellen ein. Die Darstellung der möglichen Richtlinien sind nicht volllständig. Bitte wenden Sie sich ggf. an das LEADER-Management.
Richtlinien zur Umsetzung des ELER-Fonds sind:
1. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER sowie über die Verfahrensgrundsätze von CLLD und LEADER in Sachsen-Anhalt (kurz: Richtlinie LEADER und CLLD, Teil B und C); Förderprogramm-Nummer FP 7101 und FP 7102, Quelle: Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)
2. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: Richtlinien RELE 2014 bis 2020); FP 6314 und FP 6315, Quelle: Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)
Die Umsetzung des ESF-Fonds erfolgt in:
3. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER und CLLD sowie über die Verfahrensgrundsätze von CLLD und LEADER in Sachsen-Anhalt (kurz: Richtlinie LEADER und CLLD, Teil D); Antragsformulare stehen über das LEADER-Netzwerk zur Verfügung. Die Unterlagen finden sie hier unter Fördergrundlagen I CLLD-Förderung aus dem OP ESF.
Die Umsetzung des EFRE-Fonds erfolgt in:
4. STARK III plus EFRE über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, detaillierte Informationen zur Richtlinie und zum Antrag erhalten Sie hier. CLLD wird über den Abschnitt 2-Energetische Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit gefördert.
LEADER-Management
Das Management vertritt die LAG nach innen und außen, arbeitet in den verschiedenen Gremien und Netzwerken des Landes und darüberhinaus, erledigt das Berichtswesen und organisiert die Öffentlichkeitsarbeit. Die ersten LEADER-Mangements im Land Sachsen-Anhalt konnten zum Januar 2016 ihre Arbeit aufnehmen. Für die LAG Elfi ist seit Februar 2016 die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, hier Heike Winkelmann, im LEADER-Management tätig. Träger des LEADER-Mangement ist der Landkreis Jerichower Land. Er handelt in enger Abstimmung mit der LAG Elfi.