Die Verwaltungsbehörde ELER, EFF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt informiert über die Veröffentlichung des Entwurfs der Kulturerbe-Richtlinie. Diese Richtlinie ist auf der LEADER-Netzwerkseite des Landes eingestellt worden. Sie finden die Richtlinie hier: CLLD Richtlinien
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Förderungen (Zuwendungen und Zuweisungen) für die Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes.
Die Ziele der Förderung sind:
a) Erhaltung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes als wesentliches Element der Identität einer Stadt bzw. einer Region,
b) Erhöhung der Attraktivität der Städte und Regionen für Bewohner und Kulturtouristen durch die Aufwertung von Kulturerbestätten und kulturellen Einrichtungen,
c) positive Effekte für die lokale Entwicklung der Stadt bzw. Region und Erhöhung der Besucherzahlen von Kulturerbestätten.
Im Abschnitt II Besondere Regelungen der Richtlinie ist das CLLD-Verfahren für die lokalen Aktionsgruppen dargestellt.
Zur Anmeldung von Projekten für 2017, reichen Sie bitte den Projektbogen bis zum 31.08.2016 bei der LAG ein. Im Aufruf finden Sie alle weiteren Informationen.
NICHT VERFUEGBAR