Aktuelle RELE Richtlinie und neues Förderprogramm Dorfgemeinschaftsläden (DGL) stehen zur Verfügung
Zum Ende des Jahres 2020 wurde die aktualisierte RELE Richtlinie und das neue Förderprogramm Dorfgemeinschaftsläden online gestellt.
In der RELE Richtlinie erhalten die finanzschwachen Kommunen einen gesonderten Fördersatz.
Als finanzschwach gelten Kommunen, wenn
4.3 Finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände im Sinne dieser Richtlinien sind solche, die im Mittel der vergangenen drei Kalenderjahre ab Antragstellung Schlüsselzuweisungen nach § 12 Finanzausgleichsgesetz erhalten haben.
Weitere Infos finden Sie im Merkblatt finanzschwache Kommunen.
Das Förderprogramm Dorfgemeinschaftsläden ist Bestandteil der RELE Richtlinie. Weitere Infos finden sie hier
ACHTUNG: Antragsfrist für den ersten Aufruf ist der 26.02.2021!
Alle Antragsunterlagen und die Richtlinie finden sie wie gewohnt unter:
Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)
- Dorfentwicklung ab 2018 - FP 6314
- Dorfgemeinschaftsläden - FP 6315
Bei Fragen steht Ihnen das LEADER-Management gern zur Verfügung.