Antragsaufruf zur Teilmaßnahme "Touristische Infrastruktur" der RELE-Richtlinie außerhalb von LEADER
Seit dem 11.02.2021 besteht die Möglichkeit einen Förderantrag außerhalb von LEADER für die „touristische Infrastruktur“ zu stellen. (FP 6315)
Grundlage der Förderung ist die RELE Richtlinie 2014-2020 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Frist für die Antragsabgabe ist der 01.05.2021.
Als Förderbudget stehen 1.600.00 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden u.a.:
- Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen (z. B. Beherbergungseinrichtungen, Museen, Bootsanleger, Spielscheunen)
- Informationszentren, Natur- und Lehrpfade, Rastplätze, Hinweistafeln
- Ausbau der Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur
- Ausschilderung von Tourismusstätten auf der Grundlage des touristischen Leitsystems in Sachsen-Anhalt oder regional etablierter Ausschilderungssysteme
- Innensanierung von Bestandsgebäuden
Finanzschwache Kommunen erhalten eine Förderung von bis zu 90 Prozent.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt: https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/6315_21_Merkblatt_Aufruf.pdf
Alle weiteren Antragsunterlagen finden Sie hier: https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/infoinvestiv.htm#toi
Bei Fragen steht Ihnen das LEADER-Management gern zur Verfügung.