Förderaufruf des Bundesumweltministerium "Klimaschutz durch Radverkehr"
Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.
Das zweistufige Wettbewerbsverfahren sieht als ersten Schritt die Einreichung einer Projektskizze vor. In diesem Jahr können diese jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Die im Förderaufruf vorgegebene Gliederung ist dabei verbindlich einzuhalten. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Hervorzuheben ist, dass verbesserte Förderbedingungen vorliegen: So können finanzschwache Kommunen eine 100%-Förderung (nur für den Aufruf 1.03 - 30.04) erhalten.
Ziel des Wettbewerbs ist modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten (wie Wohnquartieren, Stadtteil- oder Dorfzentren) zu fördern. Auch interkommunale Projekte sind möglich. Die Projekte sollen mehr Raum für Radverkehr schaffen, die Lebensqualität vor Ort verbessern und zur Vermeidung von Treibhausgasen beitragen.
Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus Einzelmaßnahmen, wie der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen.
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro.
Das Programm richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, wobei Kooperationen von verschiedenen Akteuren begrüßt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse: https://www.klimaschutz.de/radverkehr
Bei Fragen wenden Sie sich gern auch an das LEADER-Management