Mittwoch, 07.04.2021

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Umweltpreis 2021 für Sachsen-Anhalt Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021
MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt

Umweltpreis 2021 für Sachsen-Anhalt

 Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) des Landes Sachsen-Anhalt vergibt zum 25. Mail in Folge den Umweltpreis Sachsen-Anhalt.

Bewerben können sich Einzelpersonen, Personengruppen, Kitas, Vereine u.a., die mit ihren Aktivitäten einen Beitrag zum Umwelt-Natur- oder Klimaschutz leisten.

Eine Bewerbung ist bis zum 05. Mai 2021 möglich. Die Aktivtäten müssen bereits zwei Jahre bestehen und in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier: https://www.sunk-lsa.de/umweltpreis2021.html

 

 Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021

Im "Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021" können seit dem 1. April 2021 beim Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA) sowie auf der Webseite des BMEL Unterstützung beantragt werden.  

Förderung von Heimatmuseen:

  • maximal 25.000 Euro, Begrenzung auf 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme
  • öffentliche als auch privat getragene Museen und Einrichtungen in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern *
  • Schwerpunkt: regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Boden- und Baudenkmalstätten
  • Hauptsächlich investive Maßnahmen (z.B. Verbesserung der Barrierefreiheit, vorbeugender Brandschutz, Bauunterhalt und Instandsetzung etc.), die möglichst ökologisch sinnvoll umgesetzt werden.

 Förderung landwirtschaftliche Museen:

  • maximal 50.000 Euro, Begrenzung auf 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme
  • öffentliche als auch privat getragene Museen und Einrichtungen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern *
  • Schwerpunkt: Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei
  • Hauptsächlich investive Maßnahmen (z.B. Verbesserung der Barrierefreiheit, vorbeugender Brandschutz, Bauunterhalt und Instandsetzung etc.), die möglichst ökologisch sinnvoll umgesetzt werden.

 Wie wird der Förderantrag gestellt?

Die Anträge und Anlagen müssen über das Förderportal eingereicht werden. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich. Eine Antragsfrist gibt es nicht, jedoch endet das Auswahlverfahren, wenn alle Mittel vergeben wurden und spätestens am 31.12.2021.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie über folgenden Link: https://www.dva-soforthilfeprogramm.de/ Hierüber erfolgt, je nach Programmteil, auch die Antragstellung.

 

MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt

 Auch in diesem Jahr können über den MikroKulturFonds kleinere Projekte im Kulturbereich gefördert werden. Anträge können noch bis zum 10. Mai 2021 eingereicht werden. Gefördert werden Maßnahmen, die das bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich des Landes Sachsen-Anhalt unterstützen.

Antragsberechtigt sind Vereine und Einzelpersonen, die vorrangig Mitglied in einem der in der Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich Sachsen-Anhalts vereinigten Kulturverbände sind.

Alle Infos kompakt finden Sie auf dem Merkblatt

Hier kommen Sie zum Antragsformular

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Link: http://engagiert-fuer-kultur.lhbsa.de/mikrokulturfonds/

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