Im Förderprogramm Dorfgemeinschaftsläden wurde ein neuer Aufruf veröffentlicht.
Mit Stichtag 22. Juli 2022 sind Kommunen, Vereine, Unternehmen wie auch Privatpersonen aufgerufen, Anträge zur Förderung einer Machbarkeitsstudie oder investiver Vorhaben zur Schaffung eines neuen oder zur Erweiterung eines bestehenden Dorfgemeinschaftsladens einzureichen.
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Dorfgemeinschaftsläden, FP 6315) abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Förderaufruf.
Für spezifische Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-altmark/).