Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ruft erneut dazu auf, bis zum 16.09.2022 Anträge zur Förderung kleiner touristischer Maßnahmen einzureichen. Zwei Millionen Euro stehen dafür über das EU-Förderprogramm "Touristische Infrastruktur" zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und Privatpersonen.
Gefördert werden beispielsweise Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen sowie Informationszentren, Natur- und Lehrpfade, aber auch der Ausbau der Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur.
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Touristische Infrastruktur, FP 6315) abrufbar.
Weiterführende Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Für Fragen steht das LEADER-Management oder das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zur Verfügung (https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-altmark/).