Freitag, 19.08.2022

Erneuter Aufruf zur Förderung kleiner touristischer Maßnahmen

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ruft erneut dazu auf, bis zum 16.09.2022 Anträge zur Förderung kleiner touristischer Maßnahmen einzureichen. Zwei Millionen Euro stehen dafür über das EU-Förderprogramm "Touristische Infrastruktur" zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und Privatpersonen. 

Gefördert werden beispielsweise Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen sowie Informationszentren, Natur- und Lehrpfade, aber auch der Ausbau der Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur. 

Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Touristische Infrastruktur, FP 6315) abrufbar.

Weiterführende Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen. 

Für Fragen steht das LEADER-Management oder das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zur Verfügung (https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-altmark/)

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