Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat im Förderprogramm „DorfGemeinschaftsläden“ einen neuen Aufruf veröffentlicht.
Mit Stichtag 15. September 2023 sind Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts aufgerufen, Anträge zur Förderung konzeptioneller Vorarbeiten oder investiver Vorhaben zur Schaffung eines neuen oder zur Erweiterung eines bestehenden Dorfgemeinschaftsladens einzureichen.
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Dorfgemeinschaftsläden, FP 6315) abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Förderaufruf.