Das Land Sachsen-Anhalt stellt im Rahmen der „MikroKultur-Förderung“ insgesamt 74.000 € für kleine Kulturprojekte zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die bürgerschaftliches Engagement stärken und sichtbar machen. Im regulären MikroKulturFonds stehen bis zu 1.000 Euro pro Projekt zur Verfügung. Mit bis zu 3.000 Euro können Projekte gefördert werden, die die Folgen der Coronapandemie lindern oder das kulturelle Leben nach der Coronapandemie wiederbeleben. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die mit öffentlicher Wirksamkeit agieren und die mit der Förderung ein kulturelles Projekt verwirklichen möchten.
Antragsfrist ist der 28. April 2024.
Die Beratungsstelle Bürgerschaftliches Engagement des Landesheimatbundes unterstützt bei der Antragstellung und Abwicklung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Förderaufruf.