Donnerstag, 19.04.2012

NEU: Klimaschutz-Richtlinie in Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gewährt mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen zur Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energie“ bis zu 50 Prozent Zuschüsse auf
• Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Vermeidung/ Verringerung von Emissionen klimaschädlicher Gase
• Machbarkeitsstudien zu Wärmenetzen
• Erkundungsbohrungen für Tiefengeothermie
• Nutzbarmachung von Erdwärme.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen der Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Steinkohlenbergbau und Export.
Ausführliche Informationen hält die Richtlinie bereit. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Leadermanagement.

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