LOTTO Sachsen-Anhalt unterstützt alle Vereine und gemeinnützigen Einrichtungen, die unmittelbar durch das Hochwasser betroffen sind. Für entstandene Schäden, die nicht von der Versicherung beglichen werden, können ab sofort bis 31. Juli formlose Anträge auf finanzielle Förderung gestellt werden.
Nicht unterstützt werden Privatpersonen und nicht-gemeinnützige Einrichtungen.
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