Im Zuge der dritten Änderung verlängerte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (sog. RELE-Richtlinie) nahezu komplett bis zum 31.12.2015.
Sie ist wesentliche Fördergrundlage auch für die Leaderstrategie.
Die Förderung für Abschnitt 2, Teil G "Versorgung mit erneuerbaren Energien durch den Bau von Leitungsnetzen (Biogas- und Nahwärmeleitungsnetze) in ländlichen Räumen" ist dagegen am 31.12.2013 eingestellt worden.
Die aktuelle Richtlinie ist im Wortlaut hier einsehbar.
NICHT VERFUEGBAR