Allgemeines zur neuen Förderperiode
Nach dem Erfolg von LEADER und CLLD in der letzten Förderperiode wird das Programm von 2021 bis 2027 fortgesetzt. In Sachsen-Anhalt wird auch in der neuen Förderperiode der fondsübergreifende Ansatz angewendet, so dass Projekte wieder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER) oder dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) gefördert werden können.
Maßnahmenschwerpunkte im Rahmen von LEADER/CLLD (sh. auch Wettberwerbsaufruf)
- Maßnahmen der ländlichen Entwicklung inkl. Feuerwehrinfrastruktur und Schwimmbäder, Sportstätten, Förderung Radverkehr einschließlich Schnittstellen
- Revitalisierung von Flächenreserven, Altlastensanierung
- Förderung kulturelles und natürliches Erbe, Tourismus, kulturelle Infrastruktur
- Direktvermarktung, lokale Lieferketten, Kleinstunternehmen
- innovative Maßnahmen mit dem ESF+, wie soziale und kulturelle Innovationen sowie soziale Unternehmen
- Erwerbspersonenpotential ausschöpfen, neue Lösungsansätze
- Kooperationsprojekte (international, länder- und gebietsübergreifend)
Die neue Richtlinie
Anders als in der letzten Förderperiode soll es in der neuen Förderperiode statt unterschiedlicher Richtlinien für die einzelnen Fonds, eine gesamtgültige Richtlinie mit verschiedenen Teilen für alle Fonds geben. Diese aktuelle Richtlinie ist derzeit noch nicht veröffentlicht, soll aber demnächst hier in ihren Grundzügen dargestellt werden.
Der Wettbewerbsaufruf
Mit dem Wettbewerbsaufruf des Landes Sachsen-Anhalt für die Bildung und Anerkennung der neuen Lokalen Aktionsgruppen am 01. November 2021, fiel der Startschuss für die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge - die Lokalen Entwicklungsstrategien (LES). Die Strategien müssen spätestens bis zum 01. August 2022 eingereicht werden. Anforderungen an die LES werden hier im offiziellen Wettbewerbsaufruf beschrieben.